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If you want our conditions - call us: dirk@Wunschtacho.de
Business conditions and right of withdrawal
of Company Wunschtacho.de | DJ Design:
Widerrufsrecht
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung kann unfrei erfolgen.
Ausnahme: Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Bestellung von Waren, die speziell nach Spezifikation des Auftraggebers angefertigt wurden, bei der Bestellung von Gutscheinen sowie Sonderangeboten (z.B. reduzierter Ware). Diese sind von Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen!
Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.
Weitere Details siehe AGB Absatz 5
AGB
Der geschäftliche Zweck ist der Versandverkauf von elektronischen Bauteilen, sowie Tachofolien , -scheiben und andere Folien. Alle Geschäfte gelten als mit Wunschtacho.de | DJ Design abgeschlossen.
Aus Beratungsfehlern oder Schäden durch nicht Beachten der Sicherheitshinweise kann kein Anspruch gegenüber dem Berater / Verkäufer geltend gemacht werden.
1. Allgemeines
1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers / Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages als angenommen.
1.3. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Besteller überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
1.4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen Lieferverträgen.
1.5. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften sowie in unserem Online-Shop gemachten Angaben vor. Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
1.6. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er Waren, die er nicht so bestellt hat, nicht annehmen muss. Auch hier gilt das Rückgabe- / Widerrufsrecht gem. § 5 Rücksendungen.
1.7. Der rechtmäßige Einsatz unserer Produkte kann nicht gewährleistet werden, wenn z. B. die Straßenverkehrszulassung in Deutschland oder einem anderen europäischen Land dagegen spricht.
1.8. Die ABE liefern wir nicht mit! Die Kopie einer ABE im Downloadbereich dient der Illustration, nicht dem Einsatz auf deutschen Straßen.
2. Preise
2.1. Für die Lieferung gelten unsere Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
2.2. Alle Preise verstehen sich ab Lager Reichbach/Fils ausschließlich Verpackung.
2.3. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und die Verpackungskosten werden gesondert im Zusammenhang mit den Portokosten als Pauschale in Rechnung gestellt.
3. Lieferfrist
3.1. Dem Besteller übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
3.2. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.3. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, bis der Besteller uns für die Ausführung des Auftrages vollständige Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.4. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.5. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und Betriebsstörung, wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes verzögern. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.6. Selbständige Teillieferungen darf der Besteller nicht zurückweisen.
4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
4.1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferung.
4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt.
4.3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel.
5. Umtausch bzw. Rücknahme
5.1. 14-tägiges Umtausch- oder Rückgaberecht wird bei wunschtacho.de | DJ Design gewährleistet. Erworbene Artikel können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgesendet werden. Die Rücksende-Adresse entnehmen Sie bitte der Lieferung beiliegenden Rechnung.
5.2. Im Falle der Rücksendung erfolgt die Auflösung des Vertrages und Gutschrift bereits geleisteter Zahlungen nach Eingang der gelieferten Ware. Die Gutschrift erfolgt bei Nachnahmezahlung in Form einer Bank-Überweisung.
6. Zahlung
6.1. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt am Versandtag.
6.2. Zahlungen im Regelfall per Nachnahme oder Vorauskasse oder bei Übergabe in Bar.
6.3. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.
6.4. Kommt der Kunde trotz Nachfristsetzung mehr als 14 Werktage in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.5. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
6.6. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, dann wird der restliche Betrag sofort fällig. Wird uns ein Wechsel- oder Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt, dann können wir ohne Rücksicht auf eine evtl. vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen.
6.7. Aufrechnung ist ausgeschlossen mit Gegenforderungen, die von uns bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist auch die Zurückhaltung des Kaufpreises wegen derartiger Gegenforderungen ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen ( z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB (durch Verarbeitung und/oder Bearbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache) ist ausgeschlossen. Eine etwaige Ver- und/oder Bearbeitung durch den Kunden erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der ver- und/oder bearbeitete Liefergegenstand dient zu unserer Sicherung in Höhe des Vorbehaltswarenwertes. Bei Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Vorbehaltswarenwertes zu den anderen, verbundenen Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung zu. Der Kunde ist verpflichtet, den Eigentümer der anderen Sache von unserem Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Im übrigen gilt für die aus der Verbindung entstehende neue Sache das gleiche wie bei der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
7.2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen außerdem bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit dem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren.
7.3. Der Kunde darf die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Gefährdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Kunde uns sofort zu benachrichtigen und das Abschriften der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokolle usw.) zu überlassen. Kosten einer Intervention gehen stets zu Lasten des Bestellers.
7.4. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten und weiter zu veräußern.
7.5. Für den Fall, dass der Kunde die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen veräußert, tritt er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits mit Abschluss des Liefervertrages an uns zur Sicherung der durch die Liefergegenstände gesicherten Forderungen ab. Wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Kunden und seinem Kunden eingestellt wird, erstreckt sich diese Sicherungsabtretung in gleicher Höhe auf die Saldoforderung. Der Kunde darf die abgetretenen Forderungen einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Zum Widerruf sind wir berechtigt, wenn unsere gesicherten Forderungen gefährdet werden, insbesondere wenn der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug gerät. Die Einziehungsermächtigung erlischt ohne weiteres zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunden Zahlungen einstellt oder wenn über sein Vermögen durch ihn oder Dritte Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt wird. Nach dem Widerruf bzw. Erlöschen der Einzugsermächtigung sind wir berechtigt und der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Schuldner anzuzeigen. Der Kunde hat sich jeder Einziehung zu enthalten und dennoch eingehende Beträge für uns getrennt zu verwahren. Der Kunde hat uns auf Verlangen jederzeit schriftlich mitzuteilen, an wen er die Liefergegenstände weiterverkauft hat und uns alle Auskünfte und Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zu geben.
7.6. Übersteigt der Wert für uns bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 25 %, dann sind wir auf Verlangen verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt uns überlassen.
7.7. Der Kunde verzichtet auf den Einwand der Vereinbarung eines Abtretungsverbotes zwischen ihm und dem Drittabnehmer. Er verpflichtet sich, mit Drittabnehmern unserer Ware ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.
8. Gewährleistung und Mängelhaftung
8.1. Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
8.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
8.3. Für Schäden bzw. Garantieverlust am Kraftfahrzeug oder an deren Teilen, bzw. an unseren Produkten durch den Ein- oder Aus- oder Umbau übernehmen wir keinerlei Haftung.
8.4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.
8.5. Der Besteller hat uns die gerügten Liefergegenstände in Originalverpackung zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, dann werden wir zur Gewährleistung nach unserer Wahl entweder die Liefergegenstände nachbessern oder andere fehlerfreie Ware liefern und die Versandkosten übernehmen. Falls die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlschlägt, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8.6. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
9. Haftung in sonstigen Fällen
9.1. In allen sonstigen Fällen, die in diesen Verkaufsbedingungen nicht von anderer Seite geregelt sind, sind alle Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art ausgeschlossen, gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch bei Schlechterfüllung und Verletzung vorvertraglicher und vertraglicher Nebenpflichten und gilt auch für außervertragliche Ansprüche, insbesondere für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und aus Produkthaftung. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
10. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
10.1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
11. Eigentum und Urheberrechte an Unterlagen
11.1. An Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Mustern, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir unser Eigentum- und Urheberrecht. Sie dürfen anderen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen einschließlich aller evtl. gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzusenden.
12. Schutzrechte
12.1. Soweit Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Besteller hieran ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen des Vorlieferanten. Das Anfertigen von Kopien ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, im Einzelfall ist die Anfertigung einer Sicherheitskopie ausdrücklich gestattet worden. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufes die Nutzungsrechtsbeschränkung an seine Kunden wirksam weitergeben.
13. Erläuterung
13.1. Kunde im Sinne unserer Bedingungen ist jeglicher Abnehmer unserer Produkte, gleich ob Käufer oder Besteller.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
14.1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich evtl. Rückgewähransprüche wird Reichenbach/Fils vereinbart.
14.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Reichenbach/Fils vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
14.3. Sollte einer der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.4. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
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